Jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien

Jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien?

Dies solltest Du bei der Einfuhr beachten.

Verfassungswidrige Medien

Vorschriften bei der Einfuhr von Jugendgefährdenden & verfassungswidrigen Medien

Um die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit zu schützen, ist es wichtig, die Verbreitung von Inhalten oder Medien, die für Jugendliche schädlich sein können oder verfassungswidrige Inhalte haben, im Zusammenhang mit Deutschland zu überwachen. Dazu gehören vor allem Inhalte oder Medien mit unsittlichem, brutalem oder gewalttätigem Inhalt, der zu Verbrechen oder Rassenhass anstacheln kann.



Was versteht man unter jugendgefährdende Medien?


Eine Liste von Medien, die entsprechend dem Jugendschutzgesetz eingestuft sind, wird von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geführt. Diese Medien werden auch als indizierte Medien bezeichnet. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gelten jedoch auch für Medien, die (noch) nicht in der Liste enthalten sind, aber einen ähnlichen Inhalt wie ein indiziertes Medium haben oder einen Inhalt besitzen, der besonders schädlich für Jugendliche ist. Dazu gehören Medien, die:


  • Krieg verherrlichen,
  • Menschen, die sterben oder schwerem Leid ausgesetzt sind oder waren, auf eine Art und Weise darstellen, die ihre Würde verletzt und die ein echtes Ereignis ohne berechtigtes Interesse an dieser Form der Berichterstattung wiedergeben,
  • besonders realistische, grausame und sensationelle Darstellungen von Gewalt beinhalten, die den Inhalt dominieren,
  • Kinder oder Jugendliche in unnatürlichen, sexualisierten Positionen zeigen oder
  • offensichtlich dazu geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und sozial fähigen Persönlichkeit ernsthaft zu gefährden.




Verbotene Handlungen


Die Beschränkungen ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Die einschränkenden Regelungen zur Verbreitung jugendgefährdender Inhalte oder Medien sind in den §§ 130, 131 und 184 ff. des StGB sowie im § 15 JuSchG festgelegt. Danach ist es verboten, Inhalte oder Medien, die für Jugendliche schädlich sein können, zum Zweck der Verbreitung oder Weitergabe an Personen unter 18 Jahren zu transportieren. Der Besitz von Medien, die sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen zeigen, ist bereits verboten.




Rechtsfolgen


Wenn bei Kontrollen Hinweise darauf gefunden werden, dass gegen die Verbote der §§ 130, 131 und 184 ff. StGB sowie § 15 JuSchG verstoßen wird, werden die Waren beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.




Was versteht man unter verfassungswidrige Inhalte?


Schriften verstoßen gegen geltendes Recht, wenn ihr Inhalt geschützte Rechtsgüter verletzt. Zum Beispiel ist es untersagt, Filme nach Deutschland zu importieren, die als Propagandamittel mit aggressiver Tendenz gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung wirken.


Im Wesentlichen bestehen folgende staatsschutzrechtliche Ein- und Ausfuhrbeschränkungen:



Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen


Das Einführen von Propagandamitteln verbotener Parteien und Vereinigungen oder Material von Regierungen, die von solchen Parteien oder Vereinigungen vertreten werden, oder Propagandamaterial von ehemaligen Organisationen der NS-Zeit zum Zwecke der Verbreitung nach oder aus Deutschland ist nicht gestattet (§ 86 Strafgesetzbuch - StGB). Dies gilt nicht für Propagandamittel, die beispielsweise der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Kunst, der Wissenschaft oder der Forschung dienen.



Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen

 

Symbole (wie Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke usw.), die verbotene Organisationen repräsentieren gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 StGB, dürfen nicht eingeführt oder ausgeführt werden, wenn sie beabsichtigt sind, verbreitet oder öffentlich genutzt zu werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Gegenstände, die zu Bildungszwecken, künstlerischen Darstellungen, wissenschaftlichen Studien oder Forschungszwecken verwendet werden (§ 86a StGB).



Volksverhetzung


Zu den geschützten Gruppen gehören verschiedene Teile der Bevölkerung, insbesondere nationale, rassische, religiöse oder durch ihre kulturelle Identität bestimmte Gruppen. Gemäß § 130 StGB ist das Aufstacheln zum Hass gegen diese Gruppen, das Beschimpfen, böswillige Verächtlichmachung oder Verleumdung dieser Gruppen untersagt. Dies gilt auch für die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung von Völkermorden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden. Es ist unter anderem untersagt, entsprechende Inhalte zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder Minderjährigen zur Verfügung zu stellen.



Gewaltdarstellung

 

Inhalte, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen darstellen, verherrlichen oder verharmlosen, sind gemäß § 131 StGB strafbar. Solche Inhalte dürfen weder eingeführt noch ausgeführt werden, wenn sie verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder Minderjährigen zugänglich gemacht werden sollen.

Des Weiteren ist es verboten, Schriften nach Deutschland zu bringen, die zu Angriffskriegen ermutigen, den Bundespräsidenten, den Staat und seine Symbole oder Verfassungsorgane verunglimpfen, zu Straftaten anleiten oder den öffentlichen Frieden stören. Auch das Einführen von Störpropaganda gegen die Bundeswehr ist nicht erlaubt.



Rechtsfolgen


Bei Kontrollen werden Waren, die gegen die oben genannten Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, beschlagnahmt und an die zuständige Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Strafverfahrens weitergeleitet.




Wir coachen Dich für das Zoll Auswahlverfahren

Beginne jetzt Deine Karriere beim Zoll! Wir helfen Dir, das Zoll Auswahlverfahren zu meistern.


Weitere Infos

Einfuhr von Feuerwerkskörpern

Das solltest Du bei der Einfuhr innerhalb der EU nach Deutschland wissen!

weitere Infos

Bargeld Einfuhr aus der EU

Verzollung von Bargeld bei Reisen innerhalb der EU. Informiere Dich hier über die Vorschriften.

weitere Infos

Einfuhr von Arzneimitteln

Das solltestDu bei der Einfuhr von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln (BtM) innerhalb der EU wissen.

weitere Infos
Share by: