„Haben Sie etwas zu verzollen?“ Hast du diesen Satz schon einmal gehört, als du von einer Reise aus dem Ausland zurück nach Deutschland gekommen bist?
Wenn du durch die Länder der Europäischen Union reist, kannst du es dir richtig gemütlich machen. Solange du nur Sachen für deinen eigenen Gebrauch dabei hast, gibt es fast keine Einschränkungen.
Hier erläutern wir dir, was du bei der Einfuhr von Waren aus dem EU-Ausland beachten und verzollen solltest. Und wir zeigen dir, welche Souvenirs du besser nicht mitbringen bzw. einführen solltest.
Diese Staaten gehören zur Europäischen Union:
Hinweis: Die Zollgebiete der EU-Staaten stimmen nicht immer mit ihren jeweiligen Staatsgebieten überein. Es gibt Abweichungen, wie beispielsweise die Insel Helgoland, die zwar Teil der Bundesrepublik Deutschland ist, jedoch nicht zum Zollgebiet der EU gehört.
Das Recht auf Freizügigkeit ermöglicht es jedem EU-Bürger, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und behandelt zu werden wie die Einheimischen des jeweiligen Mitgliedstaats. Das bedeutet auch grenzenloses Reisen mit all seinen Vorteilen. Es können jedoch Einschränkungen für bestimmte Waren gelten.
Nicht alles, was dir in anderen Ländern angeboten wird, darfst du ohne Weiteres mitbringen. Bestimmte Waren wie Medikamente und Drogen oder Feuerwerkskörper unterliegen in Deutschland Genehmigungspflichten oder Verboten. Geldmittel ab 10.000 Euro musst du auf Anfrage anmelden.
Wenn du innerhalb der EU reist, musst du bestimmte Vorschriften beachten, wenn du Arzneimittel mitführst. Falls du zusätzlich auf Betäubungsmittel angewiesen bist, dürfen diese nur zusammen mit einem ärztlichen Attest mitgeführt werden.
Wenn du mit Bargeld und ähnlichen Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr innerhalb der EU reist, musst du diesen Betrag den Zollkontrolleinheiten auf Anfrage mündlich anzeigen.
Es ist verboten und strafbar, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, wie es das Sprengstoffgesetz vorschreibt.
Um die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit zu schützen, überwachen Behörden den Transport von Medien mit jugendgefährdenden oder verfassungswidrigen Inhalten in oder aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
Die Kontrolleinheiten Verkehrswege überwachen die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz von Kulturgütern bei Reisen innerhalb der Europäischen Union. Es ist keine zollamtliche Abfertigung erforderlich.
Beim Transport oder der Mitnahme von Waffen und Munition in oder aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen bestimmte Genehmigungsverfahren grundsätzlich eingehalten werden. Pflanzenschutzmittel
Auf der folgenden Seite findest du Informationen zum Transport von Pflanzenschutzmitteln (einschließlich Mittel gegen Unkraut, Insekten oder Pilze) aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
Du kannst aus jedem Land der Europäischen Union Waren abgabenfrei mitbringen, wenn sie für deinen persönlichen Gebrauch oder Verbrauch bestimmt sind. Es gibt jedoch Besonderheiten zu beachten, insbesondere bei Waren wie Zigaretten und Alkohol.
Für Genussmittel wie Alkohol, Tabak und Kaffee sowie für Energieerzeugnisse werden EU-weit Verbrauchsteuern erhoben. Allerdings bestehen weiterhin Unterschiede in den Steuersätzen. Kaffeewaren und alkoholhaltige Süßgetränke, auch bekannt als Alkopops, unterliegen sogar ausschließlich nationalen Steuern. Es gibt Beschränkungen im Handel mit diesen Produkten, die du beachten musst.
Alkohol, Tabak- und Kaffeewaren werden als Genussmittel betrachtet. Die Steuern auf diese Waren, einschließlich Alkohol, Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse, Alkopops, Tabak und Kaffee, werden daher als Genussmittelsteuern bezeichnet. Was musst du als Reisender in Bezug auf diese Produkte beachten?
Manchmal kannst du im Ausland günstig tanken, während du in anderen Fällen möglicherweise mehr für einen Liter Kraftstoff bezahlen musst. Dies liegt an den unterschiedlichen Steuersätzen für Energieerzeugnisse in den EU-Mitgliedstaaten. Daher gibt es auch während deiner Reise einige wenige Regeln zu beachten.
Im Allgemeinen gelten bei der Einreise aus EU-Staaten keine zollrechtlichen Regelungen. Es gibt jedoch Ausnahmen für die Einreise aus bestimmten Gebieten mit Sonderstatus wie den Kanarischen Inseln, Helgoland und Gibraltar.
Wenn du innerhalb der EU ein Neufahrzeug kaufst, gibt es spezielle Vorschriften zur Umsatzsteuer und zum Besteuerungsverfahren, die auch von Privatpersonen beachtet werden müssen.
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Hier geben wir Dir Tipps für den mündlichen Zoll Einstellungstest.
Hier erfährst Du, welche Einstellungsvoraussetzungen Du bei der Zollverwaltung im gehobenen Dienst mitbringen musst.
Informiere Dich hier, was Du für die Bewerbung beim Zoll im gehobenen Dienst beachten musst.
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