Was musst du bei Reisen innerhalb der EU beachten?
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union solltest du die Bestimmungen des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) im Blick haben und die entsprechenden Genehmigungen bzw. Nachweise mitführen.
Nationales Kulturgut gemäß § 6 KGSG, dessen dauerhafte Ausfuhr aus Deutschland einen erheblichen Verlust für den nationalen Kulturbesitz darstellen würde, wird speziell geschützt.
Geschütztes Kulturgut gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 KGSG umfasst Objekte, die in einem Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes aufgeführt sind, wie beispielsweise Kunstwerke, Gemälde, Skulpturen, Bibliotheksbestände, Handschriften, Archive, Bild-, Film- und Tonmaterial. Diese Verzeichnisse werden von den Kulturgutschutzbehörden der Länder erstellt und online veröffentlicht.
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2-4 KGSG gilt auch Kulturgut als geschütztes nationales Kulturgut, das nicht in einem Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes aufgeführt ist, aber sich in öffentlichem Eigentum befindet und in den Beständen einer öffentlich-rechtlichen Institution für Kulturgutbewahrung liegt, die hauptsächlich durch staatliche Mittel finanziert wird, oder Teil einer Kunstsammlung des Bundes oder eines Bundeslandes ist. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union überwachen die Kontrolleinheiten Verkehrswege die Einhaltung der kulturgutschutzrechtlichen Vorschriften. Eine zollamtliche Abfertigung ist nicht vorgesehen.
Die Ausfuhr von nationalem Kulturgut gemäß § 6 KGSG erfordert eine Genehmigung. Die Kulturgutschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dessen Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes das Kulturgut gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 KGSG aufgeführt ist oder das sich gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 KGSG zum Zeitpunkt der Antragstellung befindet, erteilt Genehmigungen für die vorübergehende Ausfuhr von nationalem Kulturgut. Genehmigungen für die dauerhafte Ausfuhr von nationalem Kulturgut werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erteilt.
Die Ausfuhr von Kulturgut gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 KGSG in andere EU-Mitgliedstaaten erfordert eine Genehmigung, sofern es den festgelegten Alters- und Wertgrenzen entspricht. Weitere Auskünfte sowie die erforderlichen Genehmigungen erteilen die Kulturgutschutzbehörden der Bundesländer.
Weitere Details dazu findest du auf der gemeinsamen Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kulturgutschutzbehörden der Länder.
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